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Beschäftigten-Datenschutz

 

 

Die Datenschutzgrundverordnung hat nicht nur Auswirkungen auf originäre Datenverarbeiter sondern auch auf alltägliche Beschäftigungsverhältnisse. Jedes Unternehmen hat je nach Größe unterschiedliche Modelle für Zeiterfassung und Lohnverrechnung. Aber auch die Nutzung von internen Telefonanlagen, Schlüssel- und Zugangsmanagement oder das zentrale Monitoring von PC-Arbeitsplätzen erfordern spezielle Maßnahmen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu legen. Betriebsvereinbarungen sind gegebenenfalls an technische Neuerungen anzupassen. Doch auch klare Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen für Firmenhandy und Laptop sind zwingend notwendig, wenn darauf personenbezogene Daten gespeichert sind. Die Rechte von Betroffenen gelten uneingeschränkt auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach. Gerne stehen wir Geschäftsführung und Betriebsrat beratend zur Seite.